AGB | Keuck Baustoffe

Keuck Baustoffe · Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Keuck Baustoff GmbH & Co. KG

AGB für alle Kunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Kunden

§ 1 Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kunden. Unsere ergänzenden und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen abändernden Vereinbarungen sowie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Unternehmern gehen diesen Bestimmungen vor, sofern sie von ihnen abweichen.

§ 2 Geltungsbereich

§ 3 Beschaffenheit der Ware

Die Beschaffenheit der gelieferten Ware entspricht den allgemeinen handelsüblichen DIN-Normen. Alle Muster, Proben, Mitteilungen von Analysedaten geben unverbindliche Anhaltspunkte für die durchschnittliche Beschaffenheit der Ware. Abweichungen im handelsüblichen Rahmen sind zulässig. Eine Bezugnahme auf derartige Normen, Objekte und Daten begründen keine Zusicherung durch uns als Verkäufer.

§ 4 Vertragsschluss

§ 5 Eigentumsvorbehalt

§ 6 Datenschutz

Die personenbezogenen Daten unserer Kunden werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz erhoben, verarbeitet und genutzt. Personenbezogene Daten, die erforderlich sind, um ein Vertragsverhältnis mit dem Nutzer einschließlich seiner inhaltlichen Ausgestaltung zu begründen oder zu ändern sowie personenbezogene Daten zur Bereitstellung und Erbringung der vertraglichen Leistung, verarbeitet oder nutzen wir nur, soweit der Kunde eingewilligt hat oder eine Rechtsvorschrift es erlaubt. Der Kunde willigt darin ein, dass wir seine personenbezogenen Daten an Dritte übermitteln, die wir zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden beauftragen, soweit dies zur Durchführung des Vertragsverhältnisses mit den Kunden bzw. zu Abrechnungszwecken erforderlich ist.

§ 7 Preise / Zahlung

§ 8 Lieferung / Gefahrübergang

§ 9 Annahmeverzug

§ 10 Gewährleistung

Nr. 2 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (§ 10 Nr. 4 dieser Bestimmung).

§ 11 Garantien

Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§ 12 Haftungsbeschränkungen

§ 13 Schufa-Klausel / Auskunfteien

Der Kunde willigt ein, dass wir die für den Wohnsitz des Kunden zuständigen SCHUFA-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) oder den weiteren Wirtschaftsauskunfteien Bisnode Deutschland GmbH, Bürgel, Verband der Vereine Creditreform und Creditreform Experian GmbH sowie Info Score Consumer Data über die Beantragung, die Aufnahme und Beendigung dieses Kommunikationsvertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA und o.g. Auskunfteien erhält. Der Kunde willigt ein, dass zum Zwecke der Bonitätsprüfung Auskünfte über personenbezogene Daten von verbundenen Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG des Verkäufers eingeholt, verarbeitet und weitergegeben werden. Unabhängig davon werden den o.g. Wirtschaftsauskunfteien auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzugs, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) dieses Vertrages gemeldet. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen eines Vertragspartners der Wirtschaftsauskunfteien oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Es werden nur objektive Daten ohne Angabe des Kreditgebers übermittelt; subjektive Werturteile, persönliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind in o.g. Wirtschaftsauskunfteien-Auskünften nicht enthalten. Der Kunde kann Auskunft bei den o.g. Wirtschaftsauskunfteien über seine betreffenden gespeicherten Daten erhalten.

§ 14 Schlussbestimmungen

Zusätzliche Bedingungen

Ergänzungen der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Kunden“ für Unternehmer

§ 1 Allgemeines

§ 2 Ergänzungen zu § 5 Eigentumsvorbehalt

§ 3 Ergänzungen zu § 7 Preise / Zahlung

Zusätzliche Regelung zu innergemeinschaftlichen Lieferungen in einen anderen EU- Mitgliedsstaat

Der Kunde hat die Umsatzsteuer unverzüglich an den Verkäufer zu erstatten. Der Verwaltungsmehraufwand vom Verkäufer, durch die nachträgliche Behandlung als steuerpflichtige Lieferung, ist vom Kunden zu tragen. Der Kunde hat die Verwaltungsmehrkosten unverzüglich an den Verkäufer zu erstatten.

§ 4 Ergänzungen zu § 8 Lieferung / Gefahrübergang

Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder an die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Käufer über.

§ 5 Ergänzungen zu § 10 Gewährleistung

§ 6 Ergänzungen zu § 12 Haftungsbeschränkungen

§ 7 Schlussbestimmungen

Stand 2026