Schornstein selbst bauen heißt nicht, einfach Steine zu stapeln und ein Rohr durchs Dach zu führen. Es heißt: Planung, Berechnung und Abstimmung mit dem Bezirksschornsteinfegermeister, bevor überhaupt ein Stein gekauft wird.
In den meisten Bundesländern ist der Bau eines Schornsteins verfahrensfrei. Das bedeutet: Sie brauchen in der Regel keine separate Baugenehmigung (Experten Beraten, o. J.). Trotzdem ist die Anlage genehmigungspflichtig im Sinne der technischen Abnahme. Ohne Freigabe des Schornsteinfegers darf der Schornstein nicht in Betrieb gehen.
Genau hier liegt der Punkt, den viele Ratgeber im Internet weglassen: Verfahrensfrei bedeutet nicht regelfrei. Ein Schornstein berührt Statik, Brandschutz und oft auch Nachbarrecht. In manchen Bundesländern und bei bestimmten Bauweisen (etwa ein Schornstein, der durchs Haus führt) verlangt das Bauamt trotzdem einen Bauantrag.
Der Aufbau eines Schornsteins folgt fast immer dem gleichen Prinzip, unabhängig vom Material.
Ein Schornstein besteht aus vier Grundelementen:
Bauteil | Aufgabe |
Fundament | Trägt das Gewicht der gesamten Anlage |
Schacht (innere Schale oder Innenrohr) | Leitet die Abgase nach oben ab |
Dämmschicht | Hält die Abgastemperatur stabil, verhindert Kondensat |
Mündung (Schornsteinkopf) | Endstück über dem Dach, hier treten die Abgase aus |
Bei gemauerten Schornsteinen kommen Mauersteine oder Formsteine zum Einsatz. Bei Edelstahlschornsteinen wird ein vorgefertigtes Rohrsystem gesteckt. Beide Bauweisen brauchen am Ende eine Querschnittsberechnung und eine Abnahme durch den Schornsteinfeger.
Eine seriöse Schornstein Anleitung beginnt nicht mit dem ersten Stein, sondern mit einem Gespräch. Diese Reihenfolge hat sich in der Praxis bewährt:
Wer beim Schornstein mauern eigene Erfahrung hat, kann Schritt 5 selbst übernehmen. Alle anderen Schritte sollten Sie mit einem Fachbetrieb oder dem Schornsteinfeger klären, auch wenn Sie in Eigenregie bauen.
Die Höhe eines Schornsteins über Dach richtet sich seit dem 1. Januar 2022 nach einer neuen Regel der 1. BImSchV § 19. Neue Schornsteine für Feuerstätten mit festen Brennstoffen müssen firstnah angeordnet sein und den First um mindestens 40 cm überragen (Erlus AG, o. J.; Ofenseite, 2025).
Firstnah bedeutet konkret: Der horizontale Abstand der Mündung zum First ist kleiner als der Abstand zur Traufe, und der senkrechte Abstand zum First ist größer als der waagerechte Abstand zum First (Erlus AG, o. J.).
Liegt die Mündung weiter vom First entfernt, gelten andere Mindestmaße. Bei Dächern mit weniger als 20 Grad Neigung oder Flachdächern muss die Mündung mindestens 1 Meter über der Dachfläche liegen (Heimwerkerheld, o. J.). Die genauen Werte unterscheiden sich je nach Dachneigung, Brennstoffart und ob Nachbargebäude in der Nähe stehen. Aus statischen Gründen begrenzt die DIN V 18160-1 die maximale Höhe über der obersten Befestigung zusätzlich auf rund 3 Meter.
Für ältere Installationen, die vor dem 31. Dezember 2021 in Betrieb gingen, gelten teilweise noch die alten Werte (Ofenseite, 2025). Wenn Sie eine Anleitung aus dem Jahr 2018 online finden, prüfen Sie unbedingt, ob sie diese Änderung schon berücksichtigt. Viele ältere Ratgeber tun das nicht.
Der Querschnitt eines Schornsteins wird nach DIN EN 13384 berechnet, nicht geschätzt (Edelstahlschornstein-123, o. J.). Die Formel berücksichtigt die Nennwärmeleistung der Feuerstätte, den Abgasmassenstrom, die Schornsteinhöhe, das Material und die Anzahl der Rohrbögen (Ofen.de, 2026).
Ein zu großer Querschnitt kühlt die Abgase zu schnell ab. Das führt zu Kondensat im Schacht. Ein zu kleiner Querschnitt bremst den Zug so stark, dass Rauchgase in den Wohnraum zurückgedrückt werden können. Beide Fehler sind gefährlich, nicht nur unpraktisch.
Der Schornsteinfeger verlangt bei der Abnahme fast immer eine Querschnittsberechnung (Edelstahlschornstein-123, o. J.). Viele Hersteller bieten dafür kostenlose Online-Rechner an. Für den Eigenbau gilt: Lassen Sie die Berechnung vom Schornsteinfeger oder Fachbetrieb prüfen, auch wenn Sie den Bau selbst übernehmen.
Der Abstand zum Dach betrifft zwei unterschiedliche Maße: den Abstand zur Dachfläche und den Abstand zu brennbaren Bauteilen.
Für den Abstand zu Dachaufbauten, Gebäudeteilen und brennbaren Bauteilen gilt: Liegt deren Abstand zur Abgasanlage unter 1,5 Meter, muss der Schornstein sie um mindestens 1 Meter überragen (VDI 3781 Blatt 4, 2017). Bei Dächern mit überwiegend weicher Bedachung und Feuerstätten für feste Brennstoffe wie Holz oder Kohle muss die Mündung sogar 80 cm über den First hinausragen (VDI 3781 Blatt 4, 2017).
Sind ausschließlich raumluftunabhängige Feuerstätten bis 50 kW für flüssige oder gasförmige Brennstoffe angeschlossen, darf der Abstand zur Dachfläche auf 40 cm reduziert werden (VDI 3781 Blatt 4, 2017). Diese Ausnahme gilt nicht für Holz- oder Kohleöfen.
Diese Werte hängen stark vom Einzelfall ab: Dachneigung, Brennstoffart und Lage zum First verändern das Ergebnis. Ein pauschaler Wert aus einem alten Forenbeitrag reicht nicht aus. Lassen Sie den genauen Abstand für Ihr Dach vom Schornsteinfeger bestätigen.
Ein einschaliger Schornstein besteht aus einer einzigen Schicht, meist Mauerwerk oder Leichtbeton, ohne Innenrohr (Baulinks, 2005). Er ist günstig, hat aber einen relativ großen Querschnitt. Die Abgase kühlen dadurch schneller ab und bilden Kondensat an den kältesten Stellen im Schacht (Baulinks, 2005). Über Zeit führt das zur sogenannten Versottung: Feuchtigkeit dringt ins Mauerwerk ein und zerstört es von innen.
An einschalige Schornsteine dürfen laut DIN 18160 nur Feuerstätten mit Abgastemperaturen von maximal 400 °C angeschlossen werden (Hirzle Bauunternehmen, 2023). Wird dieser Wert überschritten, können Spannungsrisse im Mantelstein entstehen.
Ein mehrschaliger Schornstein hat dagegen ein Innenrohr, eine Dämmschicht und eine Außenschale (Heimwerkerheld, o. J.). Diese Bauweise hält die Abgastemperatur länger stabil und senkt so das Risiko von Kondensat deutlich. Bei modernen Heizsystemen mit niedrigeren Abgastemperaturen ist die mehrschalige Bauweise inzwischen der Standard, den Schornsteinfeger meist empfehlen.
Kurz gesagt: Ein einschaliger Schornstein spart beim Material. Ein mehrschaliger Schornstein spart bei der Sanierung, die sonst nach wenigen Jahren droht.
Das ist der Punkt, den die meisten Online-Anleitungen zum Schornstein selber bauen entweder verschweigen oder zu spät erwähnen: Sie müssen den Bezirksschornsteinfeger schon vor dem Bau informieren, nicht erst danach.
Der Ablauf sieht in der Praxis so aus:
Wenn Sie diesen Ablauf umdrehen und zuerst bauen, riskieren Sie im schlimmsten Fall einen Rückbau, wenn der Schornsteinfeger nachträglich Zweifel an der Anlage hat (Experten Beraten, o. J.). Das kostet deutlich mehr als das ursprüngliche Material.
Ob Sie den Schornstein komplett selbst montieren dürfen oder ob eine Fachfirma-Bescheinigung nötig ist, hängt von der jeweiligen Landesbauordnung ab. In einigen Bundesländern gilt eine Fachbetriebspflicht für bestimmte Arbeitsschritte. Klären Sie das vorab, nicht nachdem der Schornstein schon steht.
In den meisten Bundesländern ja, ohne separate Baugenehmigung. Sie müssen den Bezirksschornsteinfeger aber vor dem Bau informieren und die Anlage nach Fertigstellung von ihm abnehmen lassen.
Das hängt von Dachneigung, Lage zum First und Brennstoffart ab. Seit 2022 gilt für neue Anlagen mit festen Brennstoffen: mindestens 40 cm über den First, wenn die Mündung firstnah liegt (1. BImSchV § 19).
Nach DIN EN 13384, anhand von Heizleistung, Abgastemperatur, Schornsteinhöhe und Material. Der Schornsteinfeger oder ein Online-Rechner des Herstellers kann die Berechnung prüfen.
Ein einschaliger Schornstein hat nur eine Materialschicht ohne Innenrohr und ist günstiger, aber anfälliger für Kondensat. Ein mehrschaliger Schornstein hat Innenrohr, Dämmung und Außenschale und gilt bei modernen Heizsystemen als sicherer.
In der Regel nicht, sofern die jeweilige Landesbauordnung nichts anderes vorschreibt. Berührt der Schornstein die Statik des Gebäudes oder Nachbarrecht, kann trotzdem ein Bauantrag nötig sein.
Hat der Schornsteinfeger nachträglich Zweifel an der Anlage, kann im schlimmsten Fall ein Rückbau verlangt werden. Informieren Sie ihn deshalb schon in der Planungsphase.
Oft ja, das hängt aber von der Landesbauordnung ab. In manchen Bundesländern gilt für bestimmte Arbeitsschritte eine Fachbetriebspflicht. Klären Sie das vorab mit dem Schornsteinfeger.
Die Feuerstättenschau und der Feuerstättenbescheid sind kostenpflichtig. Die genaue Höhe legt der zuständige Bezirksschornsteinfeger fest und unterscheidet sich regional.
Zusammenfassung